Prüfung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen

Befinden sich Unternehmen in einer existenzbedrohenden Krise, tragen GeschäftsführerInnen, Vorstände, aber auch Aufsichts- und BeirätInnen eine besondere Verantwortung und persönliche Haftungsrisiken.

Übersicht

Der objektiven, fundierten Ermittlung der Insolvenzreife kommt dabei die entscheidende Bedeutung zu: Ab Eintritt von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung haften die Geschäftsleiter für sämtliche sorgfaltswidrigen Zahlungen persönlich. Zudem ist die zu späte Insolvenzantragsstellung eine Straftat.

Unsere gutachterliche Feststellung der Insolvenzreife ermöglicht den Organen, ihre Pflichten in krisenhaften Situationen nachweisbar zu erfüllen.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens müssen mögliche Haftungs- und Anfechtungsansprüche objektiv und praxisorientiert beurteilt werden.

Dazu sind entsprechende Kompetenzen und Erfahrungen an der Schnittstelle zwischen Recht und Betriebswirtschaft erforderlich, um insbesondere die „Graubereiche“ bestmöglich auszuleuchten. Die transparente Aufbereitung und objektive Beurteilung der bestehenden Ermessens- und Beurteilungsspielräume ermöglicht einen sachgerechten Interessensausgleich aller Beteiligten und hilft, Zeit und Kosten möglicher juristischer Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Dienstleistungen

Objektive Grundlagen für rechtssichere Entscheidungen

Fragen an das Team

Warum ist eine neutrale Begutachtung vor allem im Insolvenzumfeld so wichtig?

Die zentrale Herausforderung sind die unbestimmten Rechtsbegriffe, die zu den genannten Beurteilungsspielräumen führen. Ein Beispiel: Für die Haftung nach §15b InsO ist es stark auslegungsbedürftig, welche Zahlungen noch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar waren und welche nicht. Ähnliches gilt für die nachträgliche Prüfung der Fortbestehensprognose. Hier sind die aus ex-ante Sicht bestehenden Spielräume sorgfältig zu ermitteln. Indem wir diese Spielräume objektiv ausfüllen, helfen wir dabei, kostspielige und langwierige Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang zu verhindern. Kurz gesagt: Wir liefern eine für alle Beteiligten akzeptable Tatsachenbasis für Vergleichsverhandlungen.

Wie würden Sie den wesentlichen Wert der Beratung in Zusammenhang mit Haftungsrisiken beschreiben?

An erster Stelle steht das Thema Sicherheit: Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass unsere MandantInnen die betriebswirtschaftlich relevanten Entscheidungsgrundlagen haben, um ihre besonderen Pflichten erfüllen zu können. So lassen sich persönliche Haftungsrisiken im jeweiligen Kontext zuverlässig ausschließen. Wir ergänzen das fachliche Wissen der rechtlichen BeraterInnen durch eine betriebswirtschaftliche und unternehmerische Expertise und ermöglichen so die unternehmerische Entscheidungsfindung – fundiert, dokumentiert und nachvollziehbar.

Was sind in der Praxis die größten Herausforderungen bei der Feststellung der Insolvenzreife?

In "technischer“ Hinsicht ist eine häufige Herausforderung die Belastbarkeit und Aktualität der Buchhaltungsdaten (Stichwort „ungebuchte Eingangsrechnungen“). In rechtlicher Hinsicht ist das Zusammenspiel zwischen drohender Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO – die nur ein Antragsrecht auslöst – und der negativen Fortbestehensprognose nach § 19 InsO – die regelmäßig zu einer Antragspflicht wegen Überschuldung führt – zu beachten. Ohne angemessene und sachgerechte Dokumentation der sorgfältigen Überprüfung der Lage des Unternehmens laufen GeschäftsleiterInnen Gefahr, im Falle einer nachträglichen Überprüfung möglicher Haftungsansprüche unangenehm überrascht zu werden.

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