Sanierungsgutachten

Unser umsetzungsorientiertes Sanierungsgutachten nach IDW S6 und BGH Rechtsprechung zeigt die für eine erfolgversprechende Restrukturierung notwendigen Maßnahmen auf und schafft Akzeptanz bei allen Beteiligten.

Übersicht

Wenn ein Unternehmen – ggfs. auch unverschuldet - in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder Planzahlen maßgeblich verfehlt werden, benötigen finanzierende Kreditgeber in Deutschland aus rechtlichen Gründen ein Sanierungsgutachten (auch Sanierungskonzept genannt); oft wird hier auf den Standard IDW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer bzw. die BGH-Rechtsprechung als notwendige Qualitätsstandards Bezug genommen. Als fachgerechte, neutrale Stellungnahme bietet ein Sanierungskonzept der Geschäftsführung, Lieferanten, Kreditversicherern und weiteren Stakeholdern bestmöglichen Schutz vor Anfechtungs- und Haftungsrisiken.

In einem Sanierungsgutachten wird basierend auf einer umfassenden Unternehmensanalyse und erarbeiteten Maßnahmen eine sogenannte objektive Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit abgeleitet. Zu Beginn werden Krisenursachen identifiziert. Zeitgleich wird die Liquiditätssituation analysiert und bei Bedarf mit entsprechenden kurzfristigen Maßnahmen gegengesteuert. Anschließend wird ein detailliertes Lagebild von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Leistungswirtschaft sowie der Markt- und Wettbewerbsposition erarbeitet. Basierend auf den Ergebnissen werden Potenziale identifiziert, Maßnahmen abgeleitet und mit der integrierten Unternehmensplanung zusammengeführt. Hierbei wird die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells berücksichtigt. Dabei erfüllt das Sanierungsgutachten nicht nur die formalen Anforderungen der Finanzierer, sondern ist vielmehr ein zukunftsgerichteter Fahrplan, der auf den ohnehin laufenden Initiativen des Unternehmens aufsetzt, diese steuert und den Stakeholdern den Weg in eine nachhaltig profitable Zukunft aufzeigt.

Gemeinsam definieren wir zu Beginn die Schwerpunkte – unser Ziel ist es, einen effizienten Arbeitsprozess und relevante Ergebnisse sicherzustellen. Sie profitieren von unserer Erfahrung und Reputation – wir kennen die Erfolgsfaktoren und Interessen der beteiligten Stakeholder.

Dienstleistungen

Belastbare Grundlage für die Zukunft

Fragen an unser Team

Was ist die Zielsetzung eines Sanierungsgutachtens?

Ziel eines Sanierungsgutachtens ist die Erstellung eines umfassenden Konzepts zur Sicherstellung der nachhaltigen Wettbewerbs- und Renditefähigkeit. Das Konzept basiert auf belastbaren Analysen sowie gemeinsam mit dem Unternehmen erarbeiteten Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und Widerherstellung der Ertragskraft. Es bestätigt zudem die Sanierungsfähigkeit und dient als maßgebliche Entscheidungsgrundlage der Finanzierer für die zukünftige Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.

Was sind die kritischen Erfolgsfaktoren?

Zentral für den Sanierungserfolg ist die Akzeptanz der Maßnahmen im Unternehmen. Deshalb arbeiten wir von Anfang an eng mit den jeweiligen ExpertInnen im Unternehmen zusammen und entwickeln gemeinsam die für den Turnaround erforderlichen Maßnahmen. Hierbei schätzen wir das im Unternehmen vorhandene Know-how und die Erfahrungen wert und nutzen diese für den Unternehmenserfolg.

Sanierungsgutachten klingt drastisch – was bedeutet das für ein Unternehmen?

Bei einem Sanierungsgutachten geht es nicht darum, alles über Bord zu werfen und von Null zu starten. Oft entstehen Krisen durch externe Faktoren bzw. weil sich Unternehmen nicht an veränderte Rahmenbedingungen angepasst haben – häufig wird zu lange an Altbewährtem festgehalten. Deshalb ist aber nicht alles schlecht. Im Gegenteil: Die vorhandene Erfahrung und Expertise muss häufig nur in die richtigen Bahnen gelenkt werden – durch zielgerichtete Restrukturierungsmaßnahmen. Hierbei unterstützen wir Unternehmer und Geschäftsführer als Team mittlerweile seit mehr als zwei Jahrzehnten.

Wie wir unsere Mandanten unterstützen