Übersicht
Wenn ein Unternehmen – ggfs. auch unverschuldet - in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder Planzahlen maßgeblich verfehlt werden, benötigen finanzierende Kreditgeber in Deutschland aus rechtlichen Gründen ein Sanierungsgutachten (auch Sanierungskonzept genannt); oft wird hier auf den Standard IDW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer bzw. die BGH-Rechtsprechung als notwendige Qualitätsstandards Bezug genommen. Als fachgerechte, neutrale Stellungnahme bietet ein Sanierungskonzept der Geschäftsführung, Lieferanten, Kreditversicherern und weiteren Stakeholdern bestmöglichen Schutz vor Anfechtungs- und Haftungsrisiken.
In einem Sanierungsgutachten wird basierend auf einer umfassenden Unternehmensanalyse und erarbeiteten Maßnahmen eine sogenannte objektive Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit abgeleitet. Zu Beginn werden Krisenursachen identifiziert. Zeitgleich wird die Liquiditätssituation analysiert und bei Bedarf mit entsprechenden kurzfristigen Maßnahmen gegengesteuert. Anschließend wird ein detailliertes Lagebild von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Leistungswirtschaft sowie der Markt- und Wettbewerbsposition erarbeitet. Basierend auf den Ergebnissen werden Potenziale identifiziert, Maßnahmen abgeleitet und mit der integrierten Unternehmensplanung zusammengeführt. Hierbei wird die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells berücksichtigt. Dabei erfüllt das Sanierungsgutachten nicht nur die formalen Anforderungen der Finanzierer, sondern ist vielmehr ein zukunftsgerichteter Fahrplan, der auf den ohnehin laufenden Initiativen des Unternehmens aufsetzt, diese steuert und den Stakeholdern den Weg in eine nachhaltig profitable Zukunft aufzeigt.
Gemeinsam definieren wir zu Beginn die Schwerpunkte – unser Ziel ist es, einen effizienten Arbeitsprozess und relevante Ergebnisse sicherzustellen. Sie profitieren von unserer Erfahrung und Reputation – wir kennen die Erfolgsfaktoren und Interessen der beteiligten Stakeholder.