StaRUG 2021

Erhöhte Pflichten zur Krisenfrüherkennung
1. Januar 2021
  • Neue Insights

Wie Sie die neuen Anforderungen effizient und rechtssicher erfüllen

Das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz StaRUG), das am 1.1.2021 in Kraft trat, verstärkt die Pflicht und Verantwortung der Geschäftsführung zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement. Die Anforderung gilt unabhängig von der Größe und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
Für die Geschäftsführungs- und Überwachungsorgane ist es entscheidend, nachweisen zu können, dass geeignete Prozesse zur Krisenfrüherkennung sowie zur Überwachung drohender Zahlungsunfähigkeit eingerichtet wurden. Bestehende Sanierungsoptionen müssen umfassend geprüft und auf einer fundierten Informationsbasis ausgewählt werden.

So erfüllen Sie die neuen Anforderungen

Unsere StaRUG-Kurzgutachten unterstützen Sie dabei, Unternehmenskrisen zu vermeiden und sich abzeichnende Krisensituationen erfolgreich und frühzeitig zu bewältigen.
Gleichzeitig reduzieren wir persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsführungs- und Überwachungsorgane durch die Dokumentation und den Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des StaRUG.


Wir richten unsere Stellungnahmen durch einen modularen Ansatz an Ihrem konkreten Bedarf und der Unternehmenssituation aus:

Erfahren Sie, welche rechtlichen Anforderungen Ihr Unternehmen seit 1. Januar 2021 erfüllen muss!

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Expertengespräch, um den Umfang und die Implikationen der gesetzlichen Bestimmungen individuell für Ihr Unternehmen zu bestimmen.

Ihr Kontakt